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Veröffentlichungen gemäß Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) - Wärmeversorgung Gemeinde Unsleben

Wärmeversorgung Gemeinde Unsleben


Veröffentlichungen gemäß Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) für das Jahr 2023


1. Brennstoffemissionen der Wärmelieferung in kg/CO2
Mit diesem Wert werden die absoluten CO2-Emissionen, die bei der Belieferung Ihres
Gebäudes mit Fernwärme anfallen, angegeben. Die Brennstoffemissionen der
Wärmelieferung in kg/CO2 können gemäß nachfolgender Formel errechnet werden:


heizwertbezogener Emissionsfaktor der Erzeugung x heizwertbezogener
Energiegehalt der Wärmelieferung


2. Kosten für Emissionszertifikate
Mit Fernwärme zu heizen ist umweltfreundlich und klimaschonend. Durch den minimalen
Einsatz von fossilen Energieträgern fallen jedoch CO2-Emissionen an. Diese sind weitaus
geringer als bei anderen Heizungsarten. Die daraus resultierenden Kosten werden aber
nicht an unsere Kunden weitergegeben.


Gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gelten folgende Festpreise für
Emissionszertifikate (CO2-Preis) im nationalen Brennstoffemissionshandel:
Im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023: 30,00 EUR je Tonne CO2 netto
Im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024: 45,00 EUR je Tonne CO2 netto
Im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025: 55,00 EUR je Tonne CO2 netto


Laut CO2KostAufG ist der Preisbestandteil der CO2-Kosten für die zur Wärmeerzeugung
eingesetzten Brennstoffmenge anzugeben, auch wenn wir Ihnen diese Kosten auf Ihrer
Wärmeabrechnung nicht verrechnen. Die Kosten ermitteln sich gemäß nachfolgender
Formel:


Brennstoffemissionen der Wärmelieferung x gültiger Preis der Emissionszertifikate


3. Heizwertbezogener Emissionsfaktor kg CO2/kWh
Der heizwertbezogene Emissionsfaktor für das Fernwärmeversorgungssystem in Unsleben
liegt für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 bei:
0,005473 kg CO2/kWh


4. Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge
Der Energiegehalt (Brennstoffenergieaufwandszahl) beschreibt die Menge an Brennstoff
die für eine kWh Fernwärme eingesetzt wird und liegt für das Fernwärmeversorgungssystem
in Unsleben im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 bei:


0,020546 kWh(BS*1)/kWh(FW*2)
*1 Brennstoff *2 Fernwärme


5. Hinweis auf Erstattungsansprüche
Nach § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 CO2KostAufG besteht ein Erstattungsanspruch des Mieters
über die CO2-Kosten an den Vermieter.


6. Treibhausgasemissionen des Fernwärmenetzes
22,6 t/Jahr CO2-Emissionen


7. Primärenergiefaktor
Der Primärenergiefaktor nach § 22 Absatz 3, GEG 2020 für das
Fernwärmeversorgungssystem in Unsleben liegt aktuell bei:


                                      0,20


8. Brennstoffmix

 

Energieträger                     Anteil der Energieträger in %

Erneuerbare Energien                         98,40

Heizöl                                                 1,60


Beispielrechnung:
Gemäß Jahresabrechnung hat die Anlage Hauptstraße XY in Unsleben einen Verbrauch im
Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 in Höhe von 20.000 kWh.


1. Brennstoffemissionen der Wärmelieferung:
Berechnungsformel:
heizwertbezogener Emissionsfaktor der Erzeugung x heizwertbezogener Energiegehalt der
Wärmelieferung


heizwertbezogener Emissionsfaktor der Erzeugung = 0,005473 CO2/kWh gemäß vorliegender
Veröffentlichung
heizwertbezogener Energiegehalt der Wärmelieferung = 20.000 kWh gemäß Jahresabrechnung


0,005473 CO2/kWh x 20.000 kWh = 109,46 kg/CO2 im Jahr 2023


Somit liegen die Brennstoffemissionen der oben genannten Anlage gemäß § 3 Abs. Nr. 1
CO2KostAufG im Jahr 2023 bei 109,46 kg/CO2.


2. Preisbestandteil der CO2-Kosten:


Berechnungsformel:
Brennstoffemissionen der Wärmelieferung x Preis für Emissionszertifikate


Brennstoffemissionen der Wärmelieferung = 109,46 kg/CO2 gemäß vorangegangener
Rechnung
Preis für Emissionszertifikate für das Jahr 2023 = 30,00 EUR je Tonne CO2 netto


109,46 kg/CO2 x 30,00 je Tonne CO2 = 3,28 EUR netto
Somit liegen die CO2-Kosten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG im Jahr 2023 bei 3,28 EUR
netto.

 

Ausführliche Informationen bzw. Erklärungen finden Sie auch unter https://rhoengrabfeld-waerme.de/unternehmen/co2-kostenaufteilungsgesetz/